Seit Ende Februar gilt das neue Solarspitzengesetz, das den Betrieb von Photovoltaikanlagen in Deutschland maßgeblich verändert. Für viele private Anlagenbetreiber bedeutet das vor allem eins: weniger Einnahmen und zusätzliche Auflagen. Während der Ausbau erneuerbarer Energien eigentlich beschleunigt werden soll, könnten diese Änderungen das Gegenteil bewirken.
Sinkende Einspeisevergütung schmälert Einnahmen
In den vergangenen Jahren haben Photovoltaik-Betreiber bereits deutlich weniger Geld für die Einspeisung ihres überschüssigen Stroms erhalten. Im Jahr 2015 lag die durchschnittliche monatliche Einnahme bei 266 Euro, 2022 waren es nur noch 183 Euro – ein Rückgang um mehr als 30 Prozent.
Mit dem neuen Gesetz wird diese Entwicklung weiter verschärft. Die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde zuletzt am 1. Februar 2025 gesenkt und soll im August erneut reduziert werden. Damit wird es für viele Haushalte schwieriger, mit ihrer Solaranlage Einnahmen zu generieren.
Pflicht zur Nachrüstung und technische Auflagen
Neben den finanziellen Einschnitten müssen sich Anlagenbetreiber auf zusätzliche technische Vorschriften einstellen. Neue Photovoltaikanlagen dürfen nur noch mit Smart Meter und Steuerbox ans Netz gehen. Fehlt diese Technologie, wird die Stromeinspeisung automatisch auf 60 Prozent der Nennleistung begrenzt.
Auch bestehende Anlagen bleiben von der Neuregelung nicht verschont. Bis Ende 2026 müssen sie nachgerüstet werden, damit sie weiterhin uneingeschränkt Strom ins Netz einspeisen können. Die Kosten für die Nachrüstung müssen die Betreiber selbst tragen, was für viele Haushalte eine zusätzliche finanzielle Belastung bedeutet.
Keine Vergütung mehr bei negativen Strompreisen
Eine weitere Änderung betrifft den Fall negativer Strompreise. Wenn die Strompreise an der Börse ins Minus rutschen, erhalten Betreiber von Photovoltaikanlagen künftig keine Einspeisevergütung mehr. Diese Regelung nach § 51 EEG könnte dazu führen, dass Anlagenbetreiber in bestimmten Zeiten keinerlei Einnahmen mehr generieren können.
Direktvermarktung als Alternative?
Das Gesetz soll den Verkauf von Solarstrom über die Direktvermarktung vereinfachen. Doch ob das tatsächlich eine lohnende Alternative für private Haushalte ist, bleibt unklar. Noch gibt es keine konkreten Vorgaben oder Angebote, die es Privathaushalten ermöglichen würden, ihren Strom direkt zu vermarkten.
Bremsklotz für den Solarausbau?
Kritiker warnen, dass das Solarspitzengesetz den Ausbau erneuerbarer Energien eher ausbremst als fördert. Während immer mehr Neubauten mit Solaranlagen ausgestattet werden, könnten die finanziellen und technischen Hürden dazu führen, dass weniger Menschen in Photovoltaik investieren.
Besonders umstritten ist die Pflicht zur Nachrüstung für Bestandsanlagen sowie der Verzicht auf Einspeisevergütungen bei negativen Strompreisen. Für viele Haushalte, die auf Photovoltaik gesetzt haben, bedeutet das Gesetz zusätzliche Kosten und ungewisse Erträge.
Mehr Bürokratie, weniger Anreize
Mit dem neuen Gesetz wird es für private Photovoltaik-Betreiber schwieriger, ihre Investition rentabel zu halten. Während der Ausbau der erneuerbaren Energien weiter voranschreiten soll, schaffen die neuen Regeln vor allem mehr Bürokratie und finanzielle Unsicherheit. Ob das Solarspitzengesetz die Energiewende beschleunigt oder ausbremst, bleibt abzuwarten – für viele private Betreiber bedeutet es jedoch vor allem höhere Kosten und weniger Einnahmen.