Die Investition in eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) lohnt sich nicht nur ökologisch, sondern auch steuerlich. Seit Januar 2023 profitieren Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum von verschiedenen steuerlichen Erleichterungen, die die Anschaffung und Installation von PV-Anlagen attraktiver machen.
1. Umsatzsteuerbefreiung für PV-Anlagen
Für PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp entfällt seit dem 1. Januar 2023 die Umsatzsteuer. Diese Regelung gilt für Anlagen auf Einfamilienhäusern, Nebengebäuden oder auf dem Balkon. Bei Mehrfamilienhäusern liegt die Grenze bei 15 kWp pro Wohneinheit. Wichtig ist, dass die Anlage auf oder in der Nähe des Wohngebäudes installiert wird.
2. Einkommensteuerbefreiung für Einspeiseerlöse
Betreiber von PV-Anlagen bis 30 kWp müssen die Einnahmen aus der Einspeisung des erzeugten Stroms seit dem 1. Januar 2022 nicht mehr versteuern. Dies gilt auch für Anlagen auf dem Balkon oder auf Nebengebäuden. Die Steuerbefreiung erleichtert die steuerliche Behandlung und reduziert den bürokratischen Aufwand erheblich.
3. Steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen
Die Kosten für die Installation, Wartung und Reparatur von PV-Anlagen können als Handwerkerleistungen steuerlich geltend gemacht werden. Dabei sind 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal jedoch 1.200 Euro pro Jahr, von der Einkommensteuer abziehbar. Voraussetzungen hierfür sind:
- Die PV-Anlage ist auf dem selbstgenutzten Wohnraum installiert.
- Die Einnahmen aus der Anlage sind steuerfrei.
- Die Rechnung weist die Arbeitskosten separat aus.
- Die Zahlung erfolgt unbar, also per Überweisung.
Materialkosten sind von der Steuerermäßigung ausgeschlossen und sollten in der Rechnung separat ausgewiesen sein.
4. Kombination mit öffentlichen Fördermitteln
Wird die PV-Anlage vollständig durch öffentliche Fördermittel finanziert, entfällt die Möglichkeit, die Handwerkerkosten steuerlich geltend zu machen. In solchen Fällen ist zu prüfen, ob der Steuerbonus oder die staatliche Förderung finanziell vorteilhafter ist.
5. Praktische Tipps für die Steuererklärung
- Bewahren Sie alle Rechnungen und Zahlungsnachweise sorgfältig auf.
- Achten Sie darauf, dass die Arbeitskosten in der Rechnung separat ausgewiesen sind.
- Nutzen Sie die Anlage „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ in Ihrer Einkommensteuererklärung, um die Handwerkerleistungen geltend zu machen.
Die steuerlichen Erleichterungen machen die Investition in eine PV-Anlage nicht nur umweltfreundlich, sondern auch finanziell attraktiv. Hausbesitzer sollten die aktuellen Regelungen nutzen, um von den Vorteilen zu profitieren.