Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) hat klargestellt, dass betriebliche Fahrzeuge, die auch privat genutzt werden können, grundsätzlich der Ein-Prozent-Regelung unterliegen, sofern kein Fahrtenbuch geführt wird. Dies betrifft insbesondere Handwerksbetriebe, die Fahrzeuge wie Pick-ups oder Transporter im Betriebsvermögen führen.
Hintergrund des Urteils
Im verhandelten Fall führte ein Gartenbaubetrieb einen Ford Ranger als betriebliches Fahrzeug. Der Unternehmer und seine Familie hatten uneingeschränkten Zugriff auf das Fahrzeug, das außerhalb der Arbeitszeiten zur Verfügung stand. Ein Fahrtenbuch wurde nicht geführt. Das Finanzamt unterstellte daher eine private Nutzung und setzte die Ein-Prozent-Regelung an. Das Finanzgericht Münster gab zunächst dem Unternehmer recht, da der Pick-up aufgrund seiner Größe und Ausstattung nicht für private Zwecke geeignet sei. Der BFH hob dieses Urteil jedoch auf und entschied, dass allein die objektive Möglichkeit der Privatnutzung ausreicht, um die Ein-Prozent-Regelung anzuwenden.
Was bedeutet das für Handwerksbetriebe?
Handwerksbetriebe sollten folgende Punkte beachten:
- Fahrtenbuch führen: Um die private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs auszuschließen, ist ein lückenlos geführtes Fahrtenbuch erforderlich.
- Fahrzeugausstattung prüfen: Selbst Fahrzeuge mit spezifischer Ausstattung für den Betrieb können als privat nutzbar gelten, wenn sie objektiv dafür geeignet sind.
- Zugriffsmöglichkeiten dokumentieren: Wenn Familienmitglieder oder Mitarbeiter außerhalb der Arbeitszeiten Zugriff auf das Fahrzeug haben, kann dies als Indiz für eine Privatnutzung gewertet werden.
Steuerliche Konsequenzen
Wird die Ein-Prozent-Regelung angewendet, erhöht sich der zu versteuernde Gewinn des Unternehmens. Dies kann zu einer höheren Steuerlast führen. Daher ist es wichtig, die Nutzung betrieblicher Fahrzeuge genau zu dokumentieren und gegebenenfalls steuerlichen Rat einzuholen.
Handwerksbetriebe sollten ihre Fahrzeugnutzung regelmäßig überprüfen und sicherstellen, dass alle notwendigen Nachweise geführt werden, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.