Die Arbeit ist erledigt, die Rechnung geschrieben – doch am Ende bleibt der Handwerker auf seinen Kosten sitzen. Was nach einem Ausnahmefall klingt, ist im deutschen Verbraucherrecht ein reales Risiko: Wird ein Verbraucher nicht korrekt über sein Widerrufsrecht informiert, kann selbst ein vollständig erfüllter Auftrag ohne Bezahlung bleiben.
Was viele Handwerksbetriebe unterschätzen
Handwerksverträge, die außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen werden – etwa im Haus des Kunden oder am Telefon – unterliegen dem Widerrufsrecht für Verbraucher gemäß §§ 355, 356 BGB. Dieses erlaubt es privaten Auftraggebern, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Entscheidend dabei: Der Handwerker ist verpflichtet, seine Kunden schriftlich und korrekt über dieses Recht zu belehren. Unterlässt er das, verlängert sich das Widerrufsrecht – mit drastischen Folgen.
Ein aktueller Fall vor dem Landgericht Frankenthal (Mai 2025) zeigt, wie hart die Realität für Handwerksbetriebe sein kann: Ein Gartenbauer führte umfangreiche Arbeiten durch, stellte eine Rechnung über fast 19.000 Euro – und erhielt keinen Cent. Der Kunde widerrief Monate später den Vertrag, das Gericht gab ihm Recht. Der Handwerker hatte es versäumt, den Auftraggeber über dessen Widerrufsrecht zu informieren.
Wann gilt das Widerrufsrecht?
Das Widerrufsrecht gilt nur bei Verträgen mit Verbrauchern und nur bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, also z. B.:
- bei mündlichen Vereinbarungen im Haus des Kunden,
- bei telefonischen Aufträgen,
- bei Online-Bestellungen von Leistungen,
- bei Haustürgeschäften.
Nicht betroffen sind schriftlich geschlossene Verträge in den Räumen des Handwerksbetriebs oder bei gewerblichen Auftraggebern.
Risiko für den Werklohn: Was passiert bei fehlender Belehrung?
Fehlt die Widerrufsbelehrung oder ist sie fehlerhaft, kann der Kunde den Vertrag bis zu 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss widerrufen. Das kann dazu führen, dass:
- die gesamte Vergütung entfällt,
- der Handwerker seine Leistungen nicht bezahlt bekommt,
- keine Ansprüche auf Wertersatz bestehen – insbesondere, wenn die Ausführung ohne ausdrückliches Verlangen des Kunden begann.
Die Folge: Auch bei vollständig geleisteter Arbeit besteht kein Anspruch auf Vergütung.
Welche Anforderungen gelten für eine korrekte Widerrufsbelehrung?
Eine gültige Widerrufsbelehrung muss:
- schriftlich erfolgen (Brief, E-Mail, Vertragsformular),
- in klarer Sprache über das 14-tägige Widerrufsrecht aufklären,
- den Beginn der Frist definieren (z. B. mit Vertragsdatum),
- ein Muster-Widerrufsformular enthalten.
Zudem sollte sich der Handwerker vom Kunden den Erhalt der Belehrung schriftlich bestätigen lassen.
Checkliste: So sichern sich Handwerker rechtlich ab
Maßnahme | Nutzen für den Betrieb |
---|---|
Schriftliche Verträge verwenden | Beweissicherung über Leistungsumfang |
Belehrung über Widerrufsrecht beifügen | Rechtssicherheit und Fristbeginn |
Auftraggeber schriftlich bestätigen lassen | Absicherung im Streitfall |
Beginn der Arbeiten nur auf ausdrücklichen Wunsch | Anspruch auf Wertersatz bei Widerruf |
Dokumentation per E-Mail oder Brief | Nachweis bei gerichtlichen Auseinandersetzungen |
Wertersatz – nur bei ausdrücklichem Wunsch des Kunden
Viele Handwerker gehen davon aus, im Falle eines Widerrufs zumindest Anspruch auf Wertersatz zu haben – also auf den Wert der bereits erbrachten Leistungen. Doch das gilt nur, wenn der Kunde vorzeitig und ausdrücklich verlangt hat, dass mit den Arbeiten vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werden soll. Dieser Wunsch muss:
- schriftlich erfolgen (z. B. durch Unterschrift),
- vom Kunden selbst erklärt werden,
- vor Beginn der Arbeiten vorliegen.
Fehlt diese Erklärung, gibt es selbst für geleistete Arbeit keinen Cent Entschädigung.
Für die Praxis
Der Fall des Gartenbauers ist kein Einzelfall – und ein Warnsignal für das gesamte Handwerk. Gerade bei kleineren Betrieben, die häufig mündlich oder „auf Zuruf“ Aufträge annehmen, ist die Gefahr groß, in rechtliche Fallen zu tappen. Wer seine Kunden sauber belehrt, schriftliche Vereinbarungen trifft und den Arbeitsbeginn korrekt dokumentiert, kann sich jedoch wirksam absichern – und erspart sich teure Rückschläge.
Möchtest du zu diesem Thema auch eine rechtssichere Muster-Widerrufsbelehrung oder ein Auftragsformular für deinen Betrieb?