Schadensersatz für Rauchen im Firmenwagen: Arbeitnehmer haftet trotz fehlenden Rauchverbots

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber Schadensersatz leisten muss, weil er in einem ihm überlassenen Firmenwagen geraucht und dadurch Schäden verursacht hat. Obwohl kein ausdrückliches Rauchverbot bestand, sah das Gericht das Verhalten des Mitarbeiters als Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Nebenpflichten gemäß § 241 Abs. 2 BGB an.

Hintergrund des Falls

Der Mitarbeiter einer Kfz-Werkstatt nutzte einen Dienstwagen für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb. Bei der Rückgabe des Fahrzeugs stellte ein Gutachter fest, dass der Innenraum stark verschmutzt war, Brandlöcher aufwies und intensiv nach Zigarettenrauch roch. Die geschätzten Reparaturkosten beliefen sich auf 2.459 Euro netto. Der Arbeitgeber verlangte daraufhin Schadensersatz in Höhe von 898 Euro. Der Mitarbeiter bestritt die Vorwürfe und behauptete, das Fahrzeug sei bereits in diesem Zustand gewesen. Das Arbeitsgericht gab der Klage statt, und das LAG Köln bestätigte dieses Urteil.

Rechtliche Bewertung

Das Gericht betonte, dass Arbeitnehmer verpflichtet sind, überlassenes Eigentum des Arbeitgebers pfleglich zu behandeln. Das Rauchen im Firmenwagen führte zu Schäden, die über normale Gebrauchsspuren hinausgehen, und stellte somit eine Pflichtverletzung dar. Ein ausdrückliches Rauchverbot war nicht erforderlich, da es als selbstverständlich gilt, fremdes Eigentum sorgsam zu behandeln.

Konsequenzen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Für Arbeitnehmer:

  • Das Rauchen im Firmenwagen kann auch ohne ausdrückliches Verbot zu Schadensersatzpflichten führen.
  • Es ist ratsam, Dienstfahrzeuge stets pfleglich zu behandeln und auf potenziell schädliches Verhalten zu verzichten.

Für Arbeitgeber:

  • Auch ohne spezifische Regelungen können Arbeitnehmer für Schäden haftbar gemacht werden, wenn sie gegen allgemeine Sorgfaltspflichten verstoßen.
  • Dennoch kann es sinnvoll sein, klare Nutzungsrichtlinien für Firmenfahrzeuge zu erstellen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung der gegenseitigen Rücksichtnahme im Arbeitsverhältnis und die Verantwortung der Mitarbeiter im Umgang mit überlassenem Firmeneigentum.