Die Investition in eine Photovoltaikanlage lohnt sich doppelt: Einerseits senken Hausbesitzer ihre Energiekosten langfristig, andererseits gibt es steuerliche Vorteile, die oft übersehen werden. Besonders interessant: Die Montagekosten einer Photovoltaikanlage können als Handwerkerleistung steuerlich geltend gemacht werden, wie ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) klarstellt.
Was ist steuerlich absetzbar?
Wer eine Photovoltaikanlage auf einem privat genutzten Haus installieren lässt, kann die dabei anfallenden Montagekosten steuerlich geltend machen – nicht jedoch die Kosten für die Anlage selbst. Maßgeblich ist, dass es sich um eine klassische Handwerkerleistung handelt, die im privaten Haushalt erbracht wird.
Steuerlich absetzbar sind dabei unter anderem:
- Arbeitskosten der Monteure
- Fahrtkosten der Handwerker
- Maschinenmieten oder -einsätze im Rahmen der Montage
- Lohnanteile bei kleinen Zusatzarbeiten wie Wanddurchbrüchen oder Dachanpassungen
Nicht absetzbar sind Materialkosten, Planungshonorare oder technische Komponenten wie Module, Wechselrichter oder Montagesysteme.
Wie hoch ist die Steuerermäßigung?
Laut § 35a EStG (Einkommensteuergesetz) können bis zu 20 Prozent der reinen Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro pro Jahr, direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Die Steuerermäßigung wirkt also nicht nur auf das zu versteuernde Einkommen, sondern direkt auf die Steuerlast – ein spürbarer Unterschied.
Beispielrechnung:
Kostenposition | Betrag | Steuerlich absetzbar? |
---|---|---|
Montageleistung (Lohnanteil) | 3.500 € | Ja, zu 20 % |
Fahrtkosten | 150 € | Ja, zu 20 % |
Solarmodule und Technik | 9.800 € | Nein |
Gesamt steuerlich absetzbar | 3.650 € × 20 % | = 730 € Steuerersparnis |
Wichtig: Es zählt nur der Anteil der Arbeitskosten – dieser muss in der Rechnung klar ausgewiesen sein. Ohne transparente Aufschlüsselung erkennt das Finanzamt die Kosten nicht an.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Damit das Finanzamt die Handwerkerleistung anerkennt, sind einige Formalien zu beachten:
- Die Rechnung muss elektronisch oder auf Papier vorliegen – Barzahlungen werden nicht akzeptiert.
- Der Zahlungsnachweis muss über ein Bankkonto erfolgen (Überweisung, EC-Zahlung).
- Es muss sich um eine privat genutzte Immobilie in der EU handeln – vermietete Objekte sind hiervon ausgenommen.
- Der Einbau muss innerhalb des Hauses oder auf dem zugehörigen Grundstück erfolgen.
Besonders hervorzuheben: Auch Dachanlagen zählen zum Haushalt im steuerlichen Sinne – der Bundesfinanzhof hat dies ausdrücklich bestätigt.
Was bedeutet das für Bauherren und Sanierer?
Die steuerliche Entlastung kann gerade in der Bau- oder Sanierungsphase ein entscheidender Kostenfaktor sein. Wer ohnehin in eine moderne Energieversorgung investiert, sollte bei der Rechnungsstellung genau hinschauen und den steuerlichen Vorteil bewusst einplanen.
Für private Bauherren lohnt es sich, bei der Auftragsvergabe Folgendes zu beachten:
- Schon im Angebot auf die Ausweisung der Arbeitskosten bestehen
- Nach Abschluss der Arbeiten auf eine getrennte Rechnungsstellung achten
- Keine Barzahlung, auch nicht von Teilbeträgen
- Frühzeitig mit dem Steuerberater sprechen, um Fristen und Formvorgaben zu klären
Welche Leistungen sind noch begünstigt?
Neben der Montage von Solaranlagen umfasst die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen auch viele andere Tätigkeiten im und am Haus. Dazu zählen beispielsweise:
- Heizungswartung und -erneuerung
- Sanitär- und Elektroinstallationen
- Maler- und Verputzarbeiten
- Dachreparaturen
- Pflasterarbeiten auf dem Grundstück
Eine Kombination verschiedener Maßnahmen im selben Kalenderjahr kann sinnvoll sein, um den maximalen Steuerbonus von 1.200 Euro auszuschöpfen.
Besondere Regelung bei steuerfreier Einspeisung
Seit 2023 sind Einnahmen aus kleinen Photovoltaikanlagen steuerfrei – vorausgesetzt, sie bleiben unter bestimmten Leistungsgrenzen (z. B. bis 30 kWp bei Einfamilienhäusern). Diese Steuerbefreiung betrifft jedoch die Einkommensteuer auf Einnahmen, nicht die Förderung von Handwerkerleistungen. Wer eine solche Anlage installieren lässt, kann also trotz Steuerfreiheit weiterhin die Montagekosten geltend machen – ein zusätzlicher Vorteil für Eigenheimbesitzer.
Durch die geschickte Kombination aus steuerlicher Förderung, staatlichen Zuschüssen und langfristiger Stromersparnis wird die Photovoltaikanlage somit zu einem noch attraktiveren Bestandteil jeder energetischen Sanierung. Ein genauer Blick auf die Rechnung kann sich also mehrfach auszahlen.