Ob Neubau, Anbau oder Sanierung – wer auf dem eigenen Grundstück Bauarbeiten durchführt, ist verpflichtet, die Baustelle ausreichend zu sichern. Das gilt nicht nur für große Bauunternehmen, sondern auch für private Bauherren. Denn kommt es zu einem Unfall, kann es teuer werden. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, sollten Hausbesitzer und Renovierer einige grundlegende Regeln und Verantwortlichkeiten kennen.
Wer haftet bei Unfällen?
Grundsätzlich trägt derjenige die Verantwortung, der die Baustelle betreibt – im Regelfall also der Bauherr oder Auftraggeber. Auch wenn ein Handwerksbetrieb beauftragt wird, kann der Grundstückseigentümer in die Haftung genommen werden, wenn es an der nötigen Absicherung fehlt. Besonders kritisch wird es, wenn Unbeteiligte zu Schaden kommen, etwa spielende Kinder, die sich unbefugt Zugang zur Baustelle verschaffen. In solchen Fällen greifen die Regeln der Verkehrssicherungspflicht.
Was bedeutet Verkehrssicherungspflicht?
Die Verkehrssicherungspflicht verpflichtet den Bauherren, Gefahrenquellen auf seinem Grundstück so abzusichern, dass Dritte nicht zu Schaden kommen. Das gilt insbesondere für:
- offene Gräben
- lose Baumaterialien
- herabfallende Gegenstände
- Stolperfallen durch ungesicherte Kabel oder Werkzeuge
- unbeleuchtete Wege bei Dunkelheit
Ein Verstoß gegen diese Pflicht kann nicht nur zivilrechtliche Ansprüche nach sich ziehen, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen haben, etwa wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Typische Sicherheitsmaßnahmen auf privaten Baustellen
Je nach Art und Umfang der Arbeiten sind unterschiedliche Vorkehrungen erforderlich. Zu den wichtigsten Maßnahmen zählen:
- Absperrungen: Der Zugang zur Baustelle sollte durch Bauzäune oder Absperrgitter klar begrenzt werden – besonders in öffentlich zugänglichen Bereichen wie Gehwegen oder Straßen.
- Warnschilder: Hinweise wie „Betreten verboten – Baustelle“ oder „Eltern haften für ihre Kinder“ sind zwar rechtlich nicht bindend, erfüllen aber eine wichtige Warnfunktion.
- Beleuchtung: Gerade bei Arbeiten in der Dämmerung oder in den Wintermonaten ist eine ausreichende Ausleuchtung der Baustelle entscheidend.
- Absturzsicherungen: Arbeiten auf Gerüsten oder an Dachkanten erfordern Sicherungsmaßnahmen wie Geländer oder Fangnetze.
- Materiallagerung: Baumaterialien dürfen nicht so gelagert werden, dass sie umfallen oder wegrutschen können. Scharfkantige oder schwere Gegenstände sind besonders zu sichern.
Baustellensicherung: Wer ist verantwortlich?
Zwar liegt die Hauptverantwortung beim Bauherrn, doch häufig delegiert dieser die Absicherung an ein Bauunternehmen oder den Handwerksbetrieb. Wichtig dabei: Die Verantwortlichkeiten müssen klar vertraglich geregelt sein. Im Zweifel haftet der Grundstückseigentümer mit.
Ein Auszug möglicher Rollenverteilung:
Beteiligter | Verantwortung für Sicherung |
---|---|
Bauherr (privat) | Gesamtverantwortung, kann Aufgaben delegieren |
Bauunternehmen | operative Umsetzung der Sicherungsmaßnahmen |
Architekt/Bauleiter | Kontrolle und Koordination der Maßnahmen |
Handwerksbetrieb | Sicherung des eigenen Arbeitsbereichs |
Besondere Aufmerksamkeit bei Eigenleistungen
Viele Hausbesitzer packen beim Hausbau oder bei Renovierungen selbst mit an. Doch wer Eigenleistungen erbringt, muss sich darüber im Klaren sein, dass auch dann alle Sicherungspflichten gelten. Es empfiehlt sich, sich im Vorfeld über die rechtlichen Anforderungen zu informieren oder fachkundige Unterstützung einzuholen.
Versicherungsschutz prüfen
Ein Unfall auf der Baustelle kann teuer werden – nicht nur wegen möglicher Schadensersatzforderungen, sondern auch durch medizinische Folgekosten. Deshalb ist es wichtig, den eigenen Versicherungsschutz zu prüfen. Relevant sind unter anderem:
- Privathaftpflichtversicherung: Deckt Schäden ab, die Dritten entstehen. Aber: Viele Tarife schließen Baustellen aus oder nur bis zu einer bestimmten Bausumme ein.
- Bauherrenhaftpflichtversicherung: Speziell für private Bauvorhaben, sollte bei jeder größeren Maßnahme abgeschlossen werden.
- Unfallversicherung: Besonders wichtig für Eigenleister und Helfer, die nicht über eine Berufsgenossenschaft versichert sind.
Polizei und Ordnungsamt können einschreiten
Wird eine Baustelle als unsicher gemeldet, kann das Ordnungsamt oder die Polizei Maßnahmen anordnen – bis hin zur Stilllegung der Baustelle. Kommt es zu einem Unfall mit Personenschaden, drohen strafrechtliche Ermittlungen. Das zeigt: Baustellensicherung ist kein Nebenschauplatz, sondern gehört zur Grundpflicht eines verantwortungsvollen Bauherrn.
Wer Bauprojekte plant, sollte sich daher frühzeitig mit der rechtlichen Lage vertraut machen – und im Zweifel lieber einmal mehr absichern als zu wenig. Ein sicheres Umfeld schützt nicht nur Dritte, sondern auch das eigene Bauvorhaben vor unnötigen Verzögerungen oder rechtlichen Problemen.